Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte zu stärken – ihnen Schutz, Unterstützung und Hilfe aktiv anzubieten.
Im Rahmen des Landeskinderschutzgesetztes sind auch die Sportvereine dazu aufgefordert Schutz- bzw. Präventionskonzepte zu entwickeln. Die Relevanz und Wichtigkeit des Themas für den Sport wurde durch den Landessportbund im Februar 2023 nochmals bestätigt und alle Mitgliedsorganisationen müssen bis 31.12.2024 ein entsprechendes Konzept vorweisen und in ihre Vereinsarbeit integriert haben.
Für uns als Schwimmverein heißt das, dass wir uns auch aktiv der Thematik von (sexueller) Gewalt im Vereinsleben stellen müssen und eine Leitlinie für den Umgang mit Gewaltdelikten für alle Vereinsmitglieder – egal ob jung oder alt – entwickelt werden muss.
Damit das Konzept auch gelebt werden kann, muss es natürlich gemeinsam erstellt werden und auch alle Ebenen des Vereins durchdringen – von den Trainern und Übungsleitern bis hin zu den Kindern / Jugendlichen und ihren Eltern.
In einem ersten Schritt wurde ein Ehrenkodex erstellt, der auch in den letzten Vereinsnachrichten veröffentlicht wurde.
Dieser wurde in einem zweiten Schritt von allen Trainern und Übungsleitern des Vereins im Rahmen einer Schutz- und Präventionsschulung unterzeichnet.
Weiterhin hat sich ein kleiner Kreis von Präventionshelfern gefunden, über alle Sparten hinweg, versucht das Vereinsleben zu betrachten und das Schutzkonzept individuell auf den SV13 anzupassen.
Für Rückfragen oder Probleme wurde bereits folgende zentrale Mailadresse eingerichtet:
schutz[at]sv13.de
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