Ablauf
Prinzip: Staffeltriathlon
● Strecke: Schwimmen 200 m, 4 Bahnen
● Radfahren: 11 km, zwei Runden
● Laufen: 2,5 km, eine Runde
Der Familientriathlon ist ein Staffeltriathlon, der von drei Familienmitgliedern bestritten wird. Jeweils ein Familienmitglied muss eine Teildisziplin bewältigen, in der Reihenfolge Schwimmen, Radfahren, Laufen.
Mit den Startunterlagen erhalten die Teilnehmer, sofern nicht vorhanden, einen (Gebührenpflichtigen) Zeitmesschip sowie zwei Startnummern. Der Zeitmesschip ist beim Wettkampf an einem Knöchel zu tragen und wird von Starter zu Starter weitergegeben. Die Chipweitergabe erfolgt immer in der Wechselzone. Der Chip ist eine Art Staffelstab, dient außerdem zu Ermittlung der Gesamt- und Zwischenzeit. Jeweils eine der Startnummern ist vom Radfahrer am Rücken und vom Läufer auf der Brust oder am Bauch zu tragen.
Selbstverständlich ist beim Radfahren das Windschattenfahren verboten, das bedeutet zwischen den Radfahrern muss ein Mindestabstand von 12 m eingehalten werden. Dieser Abstand darf nur unterschritten werden, wenn überholt wird.
Hinweis aus der DTU-Sportordnung
Auf Grund der in der Sportordnung hinterlegten Gesundheits- und Schutzbestimmungen wird die Teilnahme je nach Einzeldisziplin von Kindern/Jugendlichen auf die Jahrgänge ab AK 10 begrenzt (Ausnahmen in Absprache mit dem Veranstalter) Für alle teilnehmenden Kinder/Jugendlichen wird das Einverständnis zur Teilnahme durch den/die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
Gem. Sportordnung besteht beim Radfahren eine Helmpflicht.
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Die Einverständniserklärung nach §4 Sportordnung DTU ist für alle Teilnehmer bis zur Vollendung das 18. Lebensjahr zwingend erforderlich.